Wir möchten Ihnen auf unserer Homepage unsere Kanzlei vorstellen und Ihnen einen Überblick über uns und unsere Tätigkeit verschaffen. Unser Notar steht Ihnen und ihren Vertragspartnern als unparteiischer und unabhängiger Partner bei Fragen des Gesellschafts-, Familien-, Erb-, und Immobilienrechts zur Seite.
Sein Ziel ist es, ein Gleichgewicht durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, zwischen den Vertragsparteien herzustellen. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Immobilienkäufen, die Beratung von Unternehmensgründern sowie die Anmeldung in das Handelsregister zur Eintragung von Firmen.
Darüber hinaus veranlasst der Notar die Eintragung von Vereinen ins Vereinsregister und ist befugt, Kopien von Schriftstücken zu beglaubigen.
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.
Hier finden Sie nähere Informationen über die Aufgabenfelder des Notars:
2019-06-27
Für homosexuelle Paare oder Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bietet die moderne Fortpflanzungsmedizin mit Samen-, Eizell- und Embryonenspende eine Vielzahl an Möglichkeiten. Was medizinisch möglich ist, ist aber nicht immer rechtlich umsetzbar.
2019-06-21
In Zeiten von Dauerniedrigzinsen stellen Immobilien oftmals eine begehrte Form der Geldanlage dar. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und steuerliche Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten.
2019-04-03
Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.
Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.
Was war passiert? Ein schwer kranker Patient wurde über eine längere Zeit künstlich am Leben erhalten. Aufgrund der Demenz konnte er nicht mehr selbst bestimmen, welche Behandlung er möchte. Eine Patientenverfügung gab es nicht. Seine Einstellung zu lebensverlängernden Maßnahmen war nicht bekannt. Der Sohn forderte vom Arzt Schmerzensgeld, weil sein Vater durch die Lebensverlängerung unnötig gelitten habe.
Über lebensverlängernde Maßnahmen selbst entscheiden
Der Bundesgerichtshof hat die Klage zwar abgewiesen. Dieser Fall zeigt jedoch erneut, wie wichtig es ist, die Entscheidung über die medizinische Behandlung am Lebensende nicht anderen zu überlassen. Angehörige sind häufig nicht nur emotional überfordert. Immer wieder führt die Frage des Arztes, welchen Behandlungswunsch der Patient gehabt hätte, zu Streit unter den Angehörigen. Dafür gibt es nur einen Ausweg: Die schriftliche Dokumentation des Willens. Das geschieht in einer Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung sollte man sich aber nicht einfach zu Hause selbst schreiben oder online erstellen lassen. Der Bundesgerichtshof war bereits mehrfach mit der Auslegung von unklar formulierten Patientenverfügungen befasst. Das zeigt, wie hoch das Streitpotenzial unter den Angehörigen beim Thema künstliche Lebensverlängerung ist.
Patientenverfügung nur mit Sachkunde
Eine Patientenverfügung beinhaltet medizinische und rechtliche Aspekte und gehört daher in Fachhände. Patientenverfügungen sollten so präzise wie möglich abgefasst sein. Perfektion wird zwar nicht erwartet, da niemand seinen Tod vorhersehen kann. Laien werden bei der Abfassung aber häufig überfordert sein. Ein Notar hilft bei der rechtssicheren Erstellung. Nach Rücksprache mit einem Arzt können auch noch Besonderheiten aufgenommen werden.
2019-04-02
Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind: Das Zentrale Vorsorgeregister und das Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch aus den Zahlen des abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister mittlerweile über vier Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst und ermöglichen im Notfall eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung. Mit knapp 17 Millionen registrierten Testamenten und Erbverträgen ist das Testamentsregister die Basis für effektive und schnelle Nachlassverfahren in Deutschland.
Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind: Das Zentrale Vorsorgeregister und das Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch aus den Zahlen des abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister mittlerweile über vier Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst und ermöglichen im Notfall eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung. Mit knapp 17 Millionen registrierten Testamenten und Erbverträgen ist das Testamentsregister die Basis für effektive und schnelle Nachlassverfahren in Deutschland.
Zentrales Vorsorgeregister knackt 4-Millionen-Grenze
Als das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor 15 Jahren an den Start ging, hätte wohl niemand mit einem solchen Erfolg gerechnet. Im Jahr 2018 wurde erstmals die Grenze von vier Millionen registrierten Vorsorgeverfügungen überschritten. In dem Register werden Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Die Betreuungsgerichte informieren sich aus dem Register, um so unnötige Betreuungsverfahren zu vermeiden. Das Register ist also eine Informationsquelle, die Urkunden selbst werden dort nicht hinterlegt. Eine staatliche Betreuung kann im Ernstfall, wenn zum Beispiel jemand seine Angelegenheiten alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr selbst erledigen kann, nämlich nur dann vermieden werden, wenn ein (Vorsorge-)Bevollmächtigter existiert. Von einer solchen Vollmacht muss das Gericht jedoch erst einmal Kenntnis erlangen. Hier hilft das Vorsorgeregister zuverlässig und sicher.
Zentrales Testamentsregister mit fast 17 Millionen Testamenten und Erbverträgen
Was nützt das beste Testament, wenn es nach dem Tode nicht - oder vom Falschen - gefunden wird? Um sicherzustellen, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod beachtet wird, ist eine amtliche Verwahrung dringend zu empfehlen. Wird das Testament notariell beurkundet, kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar bereits darum. Der Notar nimmt dann auch die Registrierung im Testamentsregister vor. Das Testamentsregister wird in jedem Sterbefall auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Anschließend wird das zuständige Nachlassgericht informiert. Auf diese Weise sichert das Zentrale Testamentsregister die Durchsetzung Ihres letzten Willens. Nachlassverfahren können dadurch schnell und effizient abgewickelt werden.
2019-02-28
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Grundstücke durch Schenkungen übertragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann die Übertragung die Basis für den Hausbau der Kinder sein. Mancher will sich aber auch von der Last der Bewirtschaftung befreien. In anderen Fällen wiederum sollen der künftige Nachlass möglichst gering gehalten oder steuerliche Freibeträge umfassend ausgenutzt werden. Stets kommt man im notariellen Vorgespräch auf die berühmten "zehn Jahre" zu sprechen, denn diese Frist spielt bei der Schenkung von Immobilien an vielen Stellen eine wichtige Rolle. Aber Achtung: Ob und wann die Frist beginnt, kann von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet unterschiedlich sein.
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